Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
- (1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Übersetzerin (Gabriele Zöttl) und dem Auftraggeber, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Diese AGB werden vom Auftraggeber durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung. Abweichungen von diesen AGB müssen zwischen den Parteien schriftlich vereinbart werden. Der im Folgenden verwendete Begriff „Übersetzung“ umfaßt alle von der Übersetzerin angefertigte oder bearbeitete Materialien.
- (2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Übersetzerin nur verbindlich, wenn sie sie ausdrücklich anerkannt hat.
- (3) Auch für den Fall, daß der Auftraggeber für Dritte handelt, schließt die Übersetzerin den Vertrag ausschließlich mit dem Auftraggeber ab. Dieser hat seiner Zahlungsverpflichtung aus Punkt 10 der vorliegenden AGB pünktlich nachzukommen, und zwar unabhängig von den Zahlungen seines Endkunden.
2. Auftragserteilung
- (1) Vor Auftragsannahme erhält der Auftraggeber von der Übersetzerin eine Auftragsübersicht, in der alle wesentlichen Eckdaten des Auftrages aufgeführt sind, insbesondere der Auftraggeber mit voller Adresse, Lieferart, Lieferdatum, Zirka- oder Festpreis.
- (2) Der Auftrag gilt erst dann als erteilt, wenn der Auftraggeber diese Auftragsübersicht sowie die vorliegenden AGB schriftlich (E-Mail, Fax, Post) akzeptiert hat.
- (3) Sollte der Auftraggeber der Übersetzerin vor Auftragserteilung den Ausgangstext nicht vollständig zur Verfügung stellen, behält sich die Übersetzerin das Recht vor, den Auftrag abzulehnen, sobald ihr der vollständige Text vorliegt und sich herausstellt, daß dieser nicht mit den vom Auftraggeber vorab gegebenen Informationen übereinstimmt (insbesondere Art und Schwierigkeitsgrad) oder unter Punkt 6 genannte Gründe vorliegen. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz wird hierdurch nicht begründet.
3. Umfang des Übersetzungsauftrages
Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die in der Auftragsübersicht vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
4. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
- (1) Die Übersetzerin behält sich vor, Unklarheiten im Ausgangstext mit dem Auftraggeber zu klären oder die Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen in allgemein verständlicher Form zu erstellen.
- (2) Der vom Auftraggeber bereitgestellte Quelltext muß vollständig, eindeutig, fehlerfrei und lesbar sein.
- (3) Der Auftraggeber hat die Übersetzerin rechtzeitig in schriftlicher Form über den Verwendungszweck sowie besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten.
- (4) Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber die Übersetzerin vor Auftragserteilung schriftlich darüber zu informieren und ihr vor dem Druck einen Korrekturabzug zu überlassen. Unterläßt er dies, so geht jeglicher etwaige Mangel zu seinen Lasten. Der Auftraggeber hat der Übersetzerin nach dem Druck ein Belegexemplar zu überlassen.
- (5) Informationen und Unterlagen, die für die Erstellung des Textes erforderlich sein könnten, hat der Auftraggeber der Übersetzerin unaufgefordert und bei Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Firmenterminologie, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen usw.). Wird dieses Begleitmaterial nicht gestellt, werden Fachbegriffe in allgemein üblicher und verständlicher Form übersetzt. Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung durch den Auftraggeber ergeben, gehen nicht zu Lasten der Übersetzerin.
- (6) Der Auftraggeber stellt die Übersetzerin von allen urheberrechtlichen Ansprüchen einschließlich Neben- und Folgekosten frei, die der Autor des Ausgangstextes aufgrund der Übersetzung an die Übersetzerin stellen könnte.
- (7) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Empfang der Übersetzung unverzüglich schriftlich (E-Mail, Fax, Post) zu bestätigen.
5. Liefertermin, Höhere Gewalt
- (1) Die Übersetzerin kommt nur in Verzug, wenn schriftlich ein fester Lieferzeitpunkt (Kalendertag gemäß Zeitzone) vereinbart wurde und sie den Verzug zu vertreten hat.
- (2) Die Übersetzerin hat den Verzug nicht zu vertreten, wenn die Leistung wegen höherer Gewalt oder aus Gründen, die nicht in ihrer Verantwortung liegen (Krankheit, Stromausfall, Computerviren usw.), nicht wie vertraglich vereinbart erbracht werden kann.
- (3) Sowohl die Übersetzerin als auch der Auftraggeber sind in diesem Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muß in jedem Fall schriftlich erfolgen. Von der Übersetzerin bereits ausgeführte Teilleistungen sind auf der Grundlage der vereinbarten Vergütung zu honorieren. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind für solche Fälle ausgeschlossen.
6. Datenschutz
- (1) Die Übersetzerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit über den Auftraggeber bekannt werden.
- (2) Die Übersetzerin behält sich vor, Texte, die nach der Übersetzung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden (zum Beispiel Druckwerke oder Internetseiten), zu Referenzzwecken zu verwenden.
- (3) Texte, deren Inhalt strafbar ist oder gegen die guten Sitten verstößt, fallen nicht unter diese Regelung und können von der Übersetzerin, auch nach Auftragsannahme, zurückgewiesen werden.
7. Kündigung des Vertrages
- (1) Kündigt der Auftraggeber einen Auftrag, ohne dazu gesetzlich oder vertraglich berechtigt zu sein, ist er verpflichtet, die bis zum Zeitpunkt des Erhalts der Kündigung geleistete Arbeit auf der Grundlage der vereinbarten Vergütung zu honorieren.
- (2) Die Kündigung muß in jedem Fall schriftlich erfolgen.
8. Haftung
- (1) Die Übersetzerin haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz für Vermögens- und Sachschäden. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
- (2) In allen Fällen ist die Haftung auf den Auftragswert beschränkt.
- (3) Die Übersetzerin haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit der Ausgangstexte.
- (4) Die Haftung für Schadensersatzforderungen Dritter wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- (5) Die Übersetzerin haftet nicht für Verlust auf dem Transportweg oder durch Computerviren.
- (6) Die Übersetzerin haftet nicht für den Verlust von Dokumenten durch Feuer, Wasser, Naturgewalten, Einbruch oder Diebstahl. Auch haftet sie nicht für die Nichteinhaltung eines Liefertermins (Punkt 5) aus den hier genannten Gründen.
- (7) Die Übersetzerin haftet nicht für Änderungen an der Übersetzung durch den Auftraggeber oder Dritte. Ebensowenig haftet sie in den unter Punkt 4 genannten Fällen.
9. Mängelbeseitigung
- (1) Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder fehlende oder falsche Terminologievorgaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten der Übersetzerin.
- (2) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglicherweise in der Übersetzung enthaltenen Mängeln (mit Ausnahme der unter Punkt 9.1 genannten). Er muß sämtliche Mängelrügen innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Übersetzung geltend machen. Die Mängel muß er schriftlich in hinreichender Form belegen und erläutern. Geht der Übersetzerin die Mängelrüge nicht innerhalb von acht Tagen zu, gilt die Übersetzung als frei von Mängeln und der Auftraggeber verzichtet auf alle Ansprüche, die ihm aufgrund eventueller Mängel zustehen könnten.
- (3) Die Übersetzerin behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat ihr hierfür eine angemessene Frist einzuräumen. Verweigert er diese, so ist die Übersetzerin von der Mängelhaftung befreit. Werden Mängel nicht innerhalb der eingeräumten Frist behoben, kann der Auftraggeber eine Minderung der Vergütung verlangen. Bei unwesentlichen Mängeln besteht kein Minderungsrecht.
- (4) Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen.
10. Vergütung, Berechnungsgrundlage
- (1) Übersetzungen werden nach Umfang und Schwierigkeitsgrad berechnet. Der in der Auftragsübersicht genannte Preis gilt als verbindlich, es sei denn, er ist dort ausdrücklich als Zirkapreis aufgeführt. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach Fertigstellung der Übersetzung auf der Grundlage des tatsächlich entstandenen Aufwands.
- (2) Die Vergütung erfolgt in der Regel auf Wortbasis. Berechnungsgrundlage ist in jedem Fall das Programm PractiCount & Invoice. Die Mindestgebühr für einen Auftrag umfaßt 20 Euro bzw. 200 USD. Die Mehrwertsteuer wird, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich zum Endpreis in Rechnung gestellt.
- (3) Bei Abrechnung auf Zeilenbasis gelten jeweils 55 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) des Ausgangstextes als Normzeile. Legt der Auftraggeber den Text nicht in maschinell lesbarem Format, sondern als Fotokopie, Fax, handschriftlichen Text o. Ä. vor, erfolgt die Abrechnung auf der Grundlage des Zieltextes.
- (4) Die Vergütung ist sofort nach Abnahme der Leistung und ohne Abzüge fällig.
- (5) Neben der vereinbarten Vergütung hat die Übersetzerin Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgetimmten Aufwendungen (zum Beispiel für Recherchearbeiten).
- (6) Die Übersetzerin kann bei umfangreichen Aufträgen den Vorschuß verlangen, der für die Durchführung des Auftrages objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann sie die Übergabe ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung der vollständigen Vergütung abhängig machen.
11. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
- (1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Übersetzerin. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
- (2) Die Übersetzerin ist Inhaberin des Urheberrechts an der Übersetzung (§ 3 UrhG).
- (3) Die Weitergabe der Übersetzung oder die Übertragung von Rechten an Dritte durch den Auftraggeber darf nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Übersetzerin erfolgen. Das Material darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Übersetzerin nicht in einem Datenbanksystem gespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet werden, insbesondere auch nicht in Online-Systemen.
- (4) Das Material darf im Sinne von § 14 UrhG weder entstellt noch sonst beeinträchtigt werden. Fälschende oder sinnentstellende Veränderungen durch Hinzufügen oder Weglassen sind nicht gestattet.
- (5) Bei für die Veröffentlichung bestimmten Arbeiten ist der Name der Übersetzerin mit ihrer Funktion als Übersetzerin bzw. Lektorin deutlich anzugeben. Vor der endgültigen Veröffentlichung ist ihr rechtzeitig ein Korrekturabzug zur Freigabe zur Verfügung zu stellen.
- (6) Wird die Übersetzung im Internet veröffentlicht, hat der Auftraggeber die Übersetzerin auf der Internetseite, auf der die Übersetzung veröffentlicht wird, namentlich zu nennen, wobei ein deutlich sichtbarer Link mit dem Text „Übersetzung durch Gabriele Zöttl“ (bzw. „Translation by Gabriele Zoettl“ oder „Перевод: Gabriele Zoettl“) zur Webseite der Übersetzerin (http://www.ueber-setzen.com) einzurichten ist.
12. Anwendbares Recht
- (1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort sind Bonn.
- (2) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung tritt dann eine solche in Kraft, die mit der ursprünglichen Bestimmung inhaltlich möglichst identisch ist und dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
Stand: 01.03.2007